23 Jan.2026
Bestattungsgesetz neu regeln? Vorbild Rheinland-Pfalz?
15. Februar | 10:00 - 12:00 Uhr
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bfg-Zentrum Regensburg
Matinee beim Bund für Geistesfreiheit Regensburg
zum Thema Bestattungsgesetz: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat das veraltete Bestattungsgesetz grundlegend erneuert und erlaubt nun bundesweit einzigartige Bestattungsformen.Diese Reform spiegelt den gesellschaftlichen Wandel wider, da Urnenbestattungen und nicht-kirchliche Beisetzungen stark zunehmen.
Viele Menschen wünschen sich heute keine klassische Grabstätte mehr, sondern alternative Formen wie Bestattungswälder oder das Verstreuen der Asche.
Seit Oktober 2025 regelt das neue Gesetz diese Wünsche verbindlich, sofern sie zu Lebzeiten schriftlich festgelegt wurden.
Ohne eine klare Verfügung bleibt weiterhin nur die Beisetzung auf dem Friedhof erlaubt.
Neu zugelassen sind unter anderem Flussbestattungen, Ascheverstreuung, Asche als Erinnerungsstück und die Aufbewahrung der Urne zu Hause.
Auch islamische Tuchbestattungen werden nun regulär ermöglicht.
Die Landesregierung betont, dass traditionelle Bestattungen weiterhin möglich bleiben und Friedhöfe der Regelfall sind.
Kirchen und CDU kritisieren das Gesetz scharf und warnen vor einem Verlust von Würde, Pietät und Totenruhe. Wie sieht das in Bayern aus?


